Corporate Responsibility in der Customer Journey
Im Jahre 1993 haben die Vereinten Nationen den 3. Dezember als den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen eingeführt. In der Touristik denkt man in diesem Zusammenhang als erstes an rollstuhlgerechte Zugänge, behindertengerechte Toiletten, gesonderte Parkplätze, oder auch auditive & visuelle Leitsysteme. Jedoch fängt die Verantwortung der Destinationen und DMOs bereits weit vor dem Besuch des Gastes vor Ort an.
Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden Inklusion & Barrierefreiheit sowohl für die Politik als auch für die Behörden zu immer relevanteren Themen. Und sie reagieren darauf!
Neue Gesetze sensibilisieren für mögliche Barrieren & Probleme
Die Richtlinie EU 2016/2102 hat das große Ziel mehr digitale Barrierefreiheit zu garantieren. Ihr in Kraft treten verpflichtet öffentlich Stellen, den Zugang zu digitalen Anwendungen (Websites, Apps, digitale Dokumente etc.) barrierefrei zu gestalten.
Was genau die Anforderungen an eine möglichst barrierearme Umsetzung in Bezug auf digitale Anwendungen bedeuten, regelt hingegen die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV). Diese basiert auf einer internationalen bereits 1999 erstmals veröffentlichten, Empfehlung, den „Web Content Accessibility Standards (WCAG)“. Die Details dieser Richtlinie werden in einem gesonderten Blogbeitrag behandelt.
Offiziell: „Menschen mit Behinderungen: Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben“ (§2 BSFG)
Aber auch: Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, oder ältere Menschen. Denn auch das Durchschnittsalter und somit auch der Anteil an Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen steigt durch den demografischen Wandel kontinuierlich an.
Besonders die folgenden vier Punkte sind relevant für barrierefreie Websites:
1.
Lesbarkeit der Inhalte (Farbgebung & Schriftgröße)2.
Linear logisches Layout (keine unbestimmten Buttons & Textlawinen)3.
Einsatz von Alternativtexten & benutzerfreundliche Sprache4.
Kompatibilität mit assistiven Technologien & BedienhilfenWas bedeutet digitale Barrierefreiheit für den Tourismus?
Barrierefreie Angebote vor Ort nehmen in den letzten Jahren eine immer größere Rolle ein. Viele Destinationen entwickeln Lösungen und passen die Gegebenheiten für Menschen mit Beeinträchtigungen an. Aber nicht nur das Schaffen dieser Lösungen ist wichtig, sondern auch die Kommunikation! Für die Zielgruppe ist es besonders essenziell – vor Antritt einer Reise – verlässliche Informationen über das Angebot vor Ort zu bekommen. Daher sollten gerade diese Informationen über Reisen & Destinationen für alle zugänglich sein, um offen zu zeigen: Jeder ist willkommen!
Barrierefreiheit im destination.one Kosmos
Natürlich spielt das Thema Barrierefreiheit in unserem digitalen destination.one Kosmos an den unterschiedlichen Touchpoints eine essentielle Rolle. Von möglichen Display-Umstellungen an den Infostelen für z. B. Rollstuhlfahrer über barrierearme Gestaltung und Programmierung bis hin zur Möglichkeit, in destination.data Zertifizierungen nach „Reisen für alle“-Standards zu pflegen: wir arbeiten aktiv daran, barrierefreie Digitalprodukte anzubieten.
Dieser Beitrag ist der Auftakt einer Blogserie zum Thema Barrierefreies Webdesign. In den kommenden Wochen möchten wir durch unsere Artikel die Relevanz und Wichtigkeit unterstreichen, sowie zur Aufklärung beitragen.
Ausblick auf Teil 2:
Im nächsten Schritt gehen wir detaillierter auf den internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten, die Web Content Accessibility Guidelines(WCAG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), ein.