BITV & WCAG – Tests für barrierefreie Websites

Seit letztem Jahr ist klar: Barrierefreiheit wird bis zum Jahre 2025 für eine Vielzahl der touristischen Akteure in Deutschland zur Pflicht.

Dies haben wir uns zum Anlass genommen und im Dezember 2021 eine Blogserie zum Thema „Barrierefreies Webdesign“ hier in unserem tourism.hub gestartet. Nachdem wir im Auftaktartikel der Serie die Relevanz erläutert und allgemeine Grundlagen geklärt haben, stellen sich eine Reihe weiterer Fragen: Welche Kriterien für Barrierefreiheit gibt es? Wie wird Barrierefreiheit von digitalen Angeboten gemessen? Und wer entscheidet eigentlich, wann eine Website barrierefrei ist? Auf diese Fragen wollen wir in diesem zweiten Teil näher eingehen.

WCAG – die vier Ebenen der Guidelines

Die Grundlage und den Rahmen für die Gestaltung digitaler Produkte gibt der internationale Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), vor. Die WCAG 2.1 beschäftigen sich mit Aspekten zur Gestaltung, den unterschiedlichen Prozessen, Multimedia und natürlich dem Text. Mithilfe von vier Ebenen kann sie den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anwender:innen gerecht werden.

Diese vier Ebenen sind:

  • 4 globale Prinzipien – bilden die Grundlage der Barrierefreiheit im Web: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
  • 13 allgemeine Richtlinien – geben Ziele für Autoren vor, um Inhalte für Benutzer:innen mit verschiedenen Behinderungen zu gestalten.
  • 78 testbare Erfolgskriterien – sind nicht technik-spezifisch formulierte Aussagen, um die Richtlinien zu prüfen.
  • Reichhaltige Sammlung an ausreichenden und empfohlenen Techniken – ermöglichen es Autor:innen, die Erfolgskriterien mit Hilfe von informativen Techniken zu erfüllen. Unterschieden wird hier nach ausreichenden und empfohlenen Techniken.
An diesem Punkt schauen wir uns beispielhaft die vier Prinzipien im Detail an, um die Inhalte deutlicher darzustellen.
  • Wahrnehmbar: Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzer:innen so präsentiert werden, dass sie diese wahrnehmen können.

  • Bedienbar: Alle Bestandteile der Website und Navigation müssen bedienbar sein.

  • Verständlich: Informationen und die Bedienung der Website müssen verständlich sein.

  • Robust: Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer möglichst großen Anzahl von Benutzern, einschließlich assistierender Techniken, interpretiert werden können.

Aufbauend auf dieser Basis wurden die Richtlinien für Autor:innen erstellt. Sie bieten wiederum die Grundlage für die testbaren Erfolgskriterien. Diese Kriterien bieten wiederum konkrete Handlungsanweisungen. Das Zusammenspiel all der Ebenen erwirkt somit eine Hilfestellung für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten.

„Der WCAG-Test ist ein Verfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der WCAG 2.1. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sind der internationale Standard für barrierefreies Webdesign.“

Ist meine Website barrierefrei? Testen Sie‘ s!

Inwieweit eine Website den Anforderungen für Barrierefreiheit genügt, kann mit unterschiedlichen Tests überprüft werden. Dabei kann sich die Website im Prozess des Relaunchs befinden, oder aber auch schon online geschaltet sein.

Unter dem Zeichen BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) vereinen sich Initiativen und Projekte mit dem gemeinsamen Ziel, durch die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Testverfahren die Barrierefreiheit des Internets zu fördern. BIK bietet hierzu zwei Testmöglichkeiten: den BITV-Test und den WCAG-Test.

Aufbauend auf den WCAGs ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ebenfalls als relevante Richtlinie zu nennen. Sie konzentriert sich, in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Expert:innen für Barrierefreiheit, auf die für die Besucher ersichtlichen Informationen.

Der BIK BITV-Test bietet seit 2005 eine weit umfassende und zuverlässige Prüfung der Webinhalte auf Barrierefreiheit. Neben den BITV Richtlinien werden innerhalb des Testverfahrens auch die Anforderungen der WCAG 2.1 geprüft. Der Unterschied beider Testarten liegt somit hauptsächlich in dem Umfang der zu testenden Anforderungen und Kriterien. Während sich der WCAG auf das Testen des internationalen Standards für barrierefreies Webdesign konzentriert, geht der Umfang des BITV-Tests darüber hinaus.

Kurzer Einblick ins Testverfahren

Der Ansatz des Prüfverfahrens gliedert sich in unterschiedliche Prüfschritte, die völlig unabhängig voneinander bewertet werden. Grundlegend für jeden Schritt ist in ein fünfstufiges Bewertungsschema.

In jedem Prüfschritt werden die Anforderungen und Kriterien mit erfüllt, eher erfüllt, teilweise erfüllt, eher nicht erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Ergebnisse von teilweise erfüllt bis nicht erfüllt werden als Nicht-Erfüllung angesehen. Wichtig zu wissen ist hier, dass eine Seite einer Website nur als barrierearm gilt, wenn alle BITV-Anforderungen erfüllt sind.

Möchten auch Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit testen? Wir, das Team von neusta ds bieten unseren Kund:innen Unterstützung bei der Durchführung eines BITV-Selbsttests an. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt mit uns auf.

Dieser Beitrag ist der zweite Teil einer Blogserie zum Thema Barrierefreies Webdesign. In den kommenden Wochen möchten wir durch unsere Artikel die Relevanz und Wichtigkeit unterstreichen, sowie zur Aufklärung beitragen. Der nächste Part dreht sich rund um Barrierefreiheit in Bezug auf die Gestaltung.