Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Das Thema Barrierefreiheit im Web ist eigentlich ein Dauerthema für Websites, das aber gerade durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz(BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, in den Fokus rückt.
Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust – mit diesen vier Stichworten werden oft die Anforderungen an barrierefreie Websites zusammengefasst. Betrachten wir dazu doch ein paar Beispielsituationen:
Wahrnehmbar:
Ein Website-Besucher möchte auf einer Informationsseite einen Text lesen, hat aber Schwierigkeiten, da die Schrift sehr klein ist und das Umgebungslicht etwas blendet. Er hat seine Lesebrille auch nicht zur Hand und versucht, die Website mit der Zoom-Funktion des Browsers zu vergrößern – doch das Vergrößern beeinträchtigt das Layout und dem Text ist schwer zu folgen.
Bedienbar:
Eine Software-Entwicklerin möchte in einer Online-Dokumentation etwas nachschlagen und den eingegebenen Suchbegriff per Tastatur mit „Enter“
abschicken, muss aber zwingend mit der Maus auf den Such-Button klicken. Sie ärgert sich.
Verständlich:
Ein Urlauber möchte auf einer Destinations-Website eine Infobroschüre bestellen, das Bestellformular lässt sich jedoch zunächst nicht abschicken.
Das Anredefeld muss zwingend ausgefüllt werden, was er erst nach einigen Momenten des Ausprobierens herausfindet, da ein Hinweis auf die fehlende Eingabe fehlt.
Robust:
Eine blinde Nutzerin möchte sich eine Webseite über ihren Screenreader vorlesen lassen, doch dieser kann die Webseite nicht interpretieren. Der Quelltext ist kein valides HTML, und es gibt auch keine semantische Struktur.