Seit Mitte Januar 2021 hat eine neue Social Media Plattform die deutschsprachige Internetgemeinde in ihren Bann gezogen: Clubhouse.
Ursprünglich im Frühjahr 2020 in den USA von den zwei ehemaligen Google Mitarbeitern Paul Davison und Rohan Seth auf den Markt gebracht, hat die derzeit nur für iOS erhältliche App mittlerweile geschätzte 8 Millionen Downloads erzielt.
Clubhouse basiert auf dem reinem Hörerlebnis in Echtzeit.
Jeder Nutzer der App kann sog. „Rooms“ eröffnen und sich darin gemeinsam mit anderen unterhalten und diskutieren. Anders als Podcasts oder Hörbücher entsteht der auditive Content komplett situativ und ist nach Ablauf der Diskussion nicht mehr reproduzierbar. Mehr noch: Clubhouse verbietet in seinen AGB sogar ausdrücklich das Aufzeichnen von Talks auf der Plattform und spielt damit klar mit dem FOMO-Prinzip („Fear of Missing out“).
Soll heißen: was man nicht selbst auf der Plattform erlebt hat, kann nicht wiederholt werden. Und so steigt natürlich das Bedürfnis, einer Diskussion als Zuhörer oder Redner beizuwohnen, in der es um interessante Themen geht und/oder Thomas Gottschalk anwesend ist. Dieser ist nämlich auch als eifriger Teilnehmer an Clubhouse Diskussionen ein Garant für volle Räume.
Doch vor die Benutzung der App haben die Macher die Schranke einer Einladung gesetzt. Nur wer von anderen Clubhouse Nutzern eine Einladung erhält, die an die eigene Mobilnummer gekoppelt ist, erhält Zutritt. Android-Nutzer sind derzeit noch komplett ausgeschlossen, da die App bisher nur für iPhones und iPads mit neuerem iOS ausgelegt ist. Ist diese Hürde einmal genommen, findet man sich in einer Vielzahl an Diskussionen und Formaten zu den verschiedensten Themen wieder.
Wer sich mit Clubhouse intensiv beschäftigt, der wird schnell merken, dass die Umsetzung der DSGVO auf der Plattform bisher kein großes Thema ist. Insbesondere der erforderliche Zugang zum persönlichen Telefonbuch, den Clubhouse für den Versand von persönlichen Einladungen voraussetzt, steht in der Kritik.
Doch welche speziellen Möglichkeiten und Formate bietet Clubhouse insbesondere für den Tourismus?
Und worauf sollte man achten, wenn man als Destination einen eigenen Auftritt plant? Dazu haben wir von Intensive Senses, der Manufaktur für digitales Content Marketing, uns ausführliche Gedanken gemacht. Nachzulesen sind diese mit allen Infos und Details im Blogbeitrag „Clubhouse und Tourismus – kann das was?“, auf den wir an dieser Stelle sehr gerne verweisen.