Inwieweit eine Website den Anforderungen für Barrierefreiheit genügt, kann mit unterschiedlichen Tests überprüft werden. Dabei kann sich die Website im Prozess des Relaunchs befinden, oder aber auch schon online geschaltet sein.
Unter dem Zeichen BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren) vereinen sich Initiativen und Projekte mit dem gemeinsamen Ziel, durch die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Testverfahren die Barrierefreiheit des Internets zu fördern. BIK bietet hierzu zwei Testmöglichkeiten: den BITV-Test und den WCAG-Test.
Aufbauend auf den WCAGs ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ebenfalls als relevante Richtlinie zu nennen. Sie konzentriert sich, in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Expert:innen für Barrierefreiheit, auf die für die Besucher ersichtlichen Informationen.
Der BIK BITV-Test bietet seit 2005 eine weit umfassende und zuverlässige Prüfung der Webinhalte auf Barrierefreiheit. Neben den BITV Richtlinien werden innerhalb des Testverfahrens auch die Anforderungen der WCAG 2.1 geprüft. Der Unterschied beider Testarten liegt somit hauptsächlich in dem Umfang der zu testenden Anforderungen und Kriterien. Während sich der WCAG auf das Testen des internationalen Standards für barrierefreies Webdesign konzentriert, geht der Umfang des BITV-Tests darüber hinaus.